AGB der Baulog-HW GmbH

I. Allgemeines

  1. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Baulog-HW GmbH, Hinterweidenthal, sind ein wesentlicher Bestandteil jedes Angebots und ihrer Bestätigung. Ihre Geltung wird auch für spätere Rechtsbeziehungen der Parteien vereinbart.
  2. Eine Rechtliche Bindung der Firma Baulog-HW GmbH Hinterweidenthal tritt nur durch die firmenmäßige gefertigte Auftragsbestätigung ein. An die Stelle der Auftragsbestätigung kann ersatzweise auch die Lieferung der bestellten Ware oder die Erbringung der bestellten Leistungen treten.
  3. Stillschweigen der Firma Baulog-HW GmbH Hinterweidenthal gegenüber den Bedingungen des Auftragsgebers gilt in keinem Falle als Anerkennung oder Zustimmung. Stillschweigen des Auftragsgebers, der nicht Verbraucher ist, gilt als Anerkennung der Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Baulog-HW GmbH Hinterweidenthal.

II. Angebot

  1. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildung, Zeichnung, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. In diesen Angaben liegen weder Beschaffenheitsvereinbarungen, Zusicherungen von Eigenschaften oder Garantien.
  2. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Preislisten und andere Unterlagen behält sich die Firma Baulog-HW GmbH Hinterweidenthal Eigentums und Urheberrecht.

III. Umfang der Lieferung

  1. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung der Firma Baulog-HW GmbH Hinterweidenthal in Verbindung mit diesen vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen maßgebend. Nebenabreden und Änderung bedürfen der firmenmäßig gefertigten schriftlichen Bestätigungen der Firma Baulog-HW GmbH Hinterweidenthal.
  2. Schutzvorrichtungen und Zubehör werden nur insoweit mitgeliefert, als dies ausdrücklich vereinbart ist.
  3. Die Zusicherung von Eigenschaften und die Abgabe von Garantien bedürfen ausdrücklicher und schriftlicher vertraglicher Vereinbarung.

IV. Preise

  1. Die Preise sind im Zweifel Nettopreise ab Hinterweidenthal und schließen Verpackung, Transportversicherung, Fracht, Abfuhr zum Bestimmungsplatz, Abladen, Montage einschließlich etwaiger Kosten der Inbetriebnahme und Mehrwertsteuer nicht ein.
  2. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.

V. Zahlungsbedingungen

  1. Prinzipiell gelten die in der Auftragsbestätigung angeführten Zahlungsbedingungenen. Soweit dort nichts anderes festgelegt ist, sind alle Zahlungen sofort fällig und netto ohne jeden Abzug zu Leisten. Schecks und Wechsel werden nicht angenommen.
  2. Der Auftraggeber, der nicht Verbraucher ist, ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, auch nicht wegen Beanstandung oder Gegenansprüchen. Jeder Auftraggeber darf nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  3. Der Firma Baulog-HW GmbH Hinterweidenthal stehen im Falle des Schuldnerverzugs des Auftraggebers die gesetzliche Ansprüche im vollen Umfang zu. Baulog-HW GmbH Hinterweidenthal ist berechtigt, bei Überschreitung des Zahlungstermins, Verzugszinsen in der Höhe zu berechnen, wie sie von Großbanken für Kontokorrentkredit berechnet werden.
  4. Bei jedem Zahlungsverzug tritt Terminverlust ein, insbesondere werden gestundete Rest- und Ratenzahlungen sofort fällig.

VI. Lieferung

  1. Die Lieferfristen, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, sind freibleibend. Die Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der eventuell vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
  2. Im Falle einer vereinbarten Abänderung der Bestellung ist die Firma Baulog-HW GmbH Hinterweidenthal berechtigt, den Liefertermin neu zu bestimmen.
  3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
  4. Die Firma Baulog-HW GmbH Hinterweidenthal behält sich Konstruktions- oder Formänderungen während der Lieferzeit vor.
  5. In Fällen höherer Gewalt oder anderer unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens der Firma Baulog-HW GmbH liegen, verlängern sich die Lieferfristen angemessen, auch wenn dies als fix angegeben wurde.

VII. Abtretung

  1. Vertragliche Ansprüche, Forderungen und Rechte gegen Firma Baulog-HW GmbH können nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Firma Baulog-HW GmbH abgetreten oder übertragen werden.

VIII. Rechtswahl und Gerichtsstandvereinbarung

  1. Dieser Vertag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Es wird die Zuständigkeit der deutschen Gerichte vereinbart. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, verlegt er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so wird für alle Streitigkeiten, die aus Lieferungen und Leistungen der Firma Baulog-HW GmbH und die damit zusammenhängenden Rechtsbeziehungen entstehen, Landau als Gerichtsstand vereinbart.
  3. Unbeschadet der Gerichtsstands Vereinbarung bleibt es der Firma Baulog-HW GmbH unbenommen, auch im gesetzlichen Gerichtsstand des Sitzes des Auftraggebers oder der Handlung sowie im durch Gesetz geregelten oder ermöglichten Gerichtsstand der Gesamtschuld zu klagen.

IX. Verbindlichkeit des Vertrags

  1. Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingungen verbindlich.